Nur von Baumschnitt und Geäst (bis 12 cm Ø)
– keine Annahme von Kompostabfällen, wie Laub, Blumen, Schilf, Koniferen und Tannen
Nur von Baumschnitt und Geäst (bis 12 cm Ø)
– keine Annahme von Kompostabfällen, wie Laub, Blumen, Schilf, Koniferen und Tannen